Kunsturhebergesetz
- Das Recht am eigenen Bild
Bei Veranstaltungen (Versammlungen, öffentliche Feste, usw.)
dürfen Aufnahmen zustimmungsfrei in die Menge hinein gemacht werden.
Allgemein gilt, dass in jedem Einzelfall zwischen dem Recht der Öffentlichkeit
auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abgewogen werden
muss.
Sollte ein Bild von Ihnen unerwünscht
veröffentlicht worden sein, senden sie uns bitte eine Email mit dem kompletten
Bildernamen.
Das Bild werden wir dann dann umgehend entfernen. Wir wollen niemanden beleidigen
oder verärgern.
---> Hier geht es zu den Bildern bei Picasaweb<---
Hinweis:
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte
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