Kunsturhebergesetz - Das Recht am eigenen Bild

Bei Veranstaltungen (Versammlungen, öffentliche Feste, usw.) dürfen Aufnahmen zustimmungsfrei in die Menge hinein gemacht werden.
Allgemein gilt, dass in jedem Einzelfall zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abgewogen werden muss.

Sollte ein Bild von Ihnen unerwünscht veröffentlicht worden sein, senden sie uns bitte eine Email mit dem kompletten Bildernamen.
Das Bild werden wir dann dann umgehend entfernen. Wir wollen niemanden beleidigen oder verärgern.

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